Bitte mitbringen:
- alten Reisepass oder bei Neuausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
- 1 Passfotos nicht älter als 3 Monate
Bei Eintragung eines Kindes:
Bei Namensänderung durch Heirat:
Gebühr: ab 12. Geburtstag € 75,90, ab 2. Geburtstag € 30,--, 0-2 Jahre, gratis,
(Ein Reisepass bzw. Personalausweis, der am zweiten Geburtstag des Kindes beantragt wird, hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ist gebührenfrei, sofern es der erste Reisepass bzw. Personalausweis ist. Der Antrag muss (exakt) am 2. Geburtstag des Kindes beim Gemeindeamt einlangen bzw. weiterbearbeitet werden. Fällt der 2. Geburtstag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag ist der nächste Arbeitstag für das Einlangen beim Gemeindeamt maßgebend )